Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Ralph Geuenich GmbH – nachfolgend Wir genannt - und dem Auftraggeber – nachfolgend Sie genannt - geschlossenen Verträge. Hierbei handelt es sich unter anderem um Verträge, die Bauleistungen, Wartungsleistungen oder sonstige Leistungen der Gebäudetechnik zum Inhalt haben.

§ 2 Überlassene Unterlagen

Wir behalten uns an allen Ihnen überlassenen Unterlagen das Eigentum vor. Diese dürfen Sie nur mit unserem Einverständnis verwenden oder verändern.

§ 3 Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst nach erfolgter Auftragsbestätigung durch uns zustande. Die Auftragsbestätigung erhalten Sie, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, per Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse. In anderen Fällen übersenden wir Ihnen diese entweder per Mail, per Post oder per Fax.

Mit Ihrer Anfrage bei uns treten Sie zunächst unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir werden Ihnen sodann unverbindlich und erst nach erfolgter Vorortbesichtigung ein unverbindliches Angebot per Mail übersenden. Sofern Sie mit dem per Mail übersendeten unverbindlichen Angebot einverstanden sind, können Sie auf den Link in der E-Mail klicken und das Angebot zahlungspflichtig bestellen. Ihre Annahmeerklärung unseres unverbindlichen Angebotes können Sie auch direkt per Mail erklären. Selbstverständlich können Sie uns den Auftrag auch per Fax oder Brief erteilen. Sie erhalten von uns dann eine Auftragsbestätigung an die von Ihnen an uns übermittelte E-Mailadresse. Erst mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksamer Vertrag zustande.

§ 4 Vertragspflichten

Sie verpflichten sich uns alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche zur Erbringung zur vertraglichen Leistungsflicht notwendig sind.

Daneben verpflichten Sie sich die erforderlichen Genehmigungen, welche die Installation an sich betreffen, sowie diejenigen, welche zur Inbetriebnahme der Anlage notwendig sind, zu besorgen. Soweit erforderlich stellen wir Ihnen für die von Ihnen einzuholenden Genehmigungen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

§ 5 Vergütung und Abnahme

Die vereinbarte Vergütung haben Sie mit Abnahme des Werkes zu entrichten. Spätestens nach Zugang einer Rechnung.

Sofern wir vereinbart haben, dass Abschlagszahlungen zu zahlen sind, haben Sie diese nach Erhalt einer Abschlagszahlungsrechnung zu zahlen. Die Abschlagszahlung wird in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen und vom Rechnungsbetrag der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

Unsere Leistung ist nach Fertigstellung von Ihnen oder von einer von Ihnen beauftragten Person abzunehmen. Sofern eine Abnahme faktisch nicht möglich ist, gilt die Abnahme mit Inbetriebnahme der Anlage als fingiert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns oder von einem Dritten in unserem Auftrag überlassenen bzw. verbauten Gegenstände bleiben bis zum Eingang sämtlicher Forderungen aus dem zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrag in unserem Eigentum.

2. Sie sind verpflichtet, die Gegenstände, die noch nicht in Ihr Eigentum übergegangen sind, pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- bzw. Inspektionsarbeiten haben Sie auf eigene Rechnung durchführen zu lassen.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt bzw. der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn ein Gegenstand oder mehrere gepfändet wurden. Der uns durch die Pfändung entstehende Schaden ist von Ihnen zu tragen.

4. Sofern die von uns gelieferten oder in unserem Auftrag gelieferten Gegenstände mit nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verbunden werden, erwerben wir Miteigentum an der durch Verarbeitung entstanden Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unseres Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch im Fall der Vermischung. Sofern durch die Vermischung unser Gegenstand zur Nebensache wird und ein in Ihrem Eigentum stehenden Gegenstand als Hauptsache anzusehen ist, übertragen sie uns anteilig Miteigentum.

§ 7 Gefahrübergang

Bis zur Abnahme der Leistung tragen wir die Gefahr des zufälligen Unterganges. Sollte dieser durch höhere Gewalt, andere objektiv nicht abwendbare Ereignisse oder durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, eintreten, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der bis zum Untergang erbrachten Leistungen (z.B. Lohnkosten, Materialkosten oder sonstige mit der Leistung im Zusammenhang stehenden Kosten).

Kommen Sie mit der Abnahme der Leistung in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit Verzugseintritt auf Sie über.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auch dann auf Sie über, wenn wir die Arbeiten wegen eines Umstandes, den Sie zu vertreten haben, unterbrechen müssen und Sie die bis dahin erbrachten Leistungen im gegenseitigen Einverständnis in Obhut nehmen.

§ 8 Haftung

1. Die Gewährleistung für unserseits erbrachte Leistungen richtet sich nach § 13 der Verordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).

2. Farbabweichungen geringeren Ausmaßes gegenüber der Bestellung und Farbabweichungen, die auf der Verwendung oder der Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen ist, gelten als vertragsgemäß.

3. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gegenüber der Bestellung bzw. gegenüber der Leistungsbeschreibung gelten ebenfalls als vertragsgemäß. Dies gilt nicht, wenn dadurch eine Verschlechterung des Wertes eintritt.

§ 9 Geltendes Recht

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 10 Gerichtsstand

Sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens sind, ist Gerichtsstand der Ort der Bauausführungen.

§ 11 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission biete die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung (OS) auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail Adresse lautet: info@geuenich-haustechnik.de.

§ 12 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Eine Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag auf einen Dritten ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet.

2. Sofern einzelne Bestimmungen des zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen einzelne Bestimmungen unserer in den Vertrag einbezogenen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder werden. In beiden Fällen soll die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen bzw. teilweise unwirksamen möglichst nahe kommt.

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